In der Debatte über kulturelle Identität und Minderheitenrechte in Deutschland spielt die Frage nach dem Status der Ostfriesen eine oft übersehene, aber wichtige Rolle.
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Seit 1998 ist in Deutschland das „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ des Europarates in Kraft. Dr. Christoph Bergner bestätigte 2008: „Die Zugehörigkeit der Gruppe der Ostfriesen zur friesischen Volksgruppe und damit zu den geschützten nationalen Minderheiten ist unstrittig.“
(Erste Stellungnahme des Minderheitenbeauftragten, 2008)
Doch in der offiziellen Broschüre waren die ostfriesischen Kerngebiete in den Landkreisen Aurich, Leer, Wittmund und Emden nicht verzeichnet.
Volksgruppe oder nationale Minderheit?
Torsten Bruns kritisierte in seiner Anfrage (Brief von Torsten Bruns, 2010) die pauschalisierenden Aussagen in offiziellen Dokumenten und schlug vor, die Friesen als „Nationale Minderheit der friesischen Volksgruppe“ zu bezeichnen.
Die Reaktion des Ministeriums (Zweite Stellungnahme des Minderheitenbeauftragten, 2010) zeigte eine gewisse Offenheit: Man würde in künftigen Auflagen die ostfriesischen Gebiete berücksichtigen.
Praktische Bedeutung dieser Anerkennung
Die Anerkennung als Teil einer geschützten Minderheit hat praktische Auswirkungen auf die Förderung kultureller Arbeit und den Erhalt der ostfriesischen Identität. Der Einsatz für die klare Anerkennung ist nicht nur eine Frage des Stolzes, sondern hat praktische Bedeutung für den Erhalt unserer kulturellen Eigenständigkeit.